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   BVerwG, 22.10.1992 - 3 C 22.90   

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https://dejure.org/1992,9714
BVerwG, 22.10.1992 - 3 C 22.90 (https://dejure.org/1992,9714)
BVerwG, Entscheidung vom 22.10.1992 - 3 C 22.90 (https://dejure.org/1992,9714)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Oktober 1992 - 3 C 22.90 (https://dejure.org/1992,9714)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Anerkennung einer besonderen Anlieferungs-Referenzmenge gemäß § 6 Abs. 5 Milch-Garantiemengen-Verordnung (MGV) - Mindestinvestitionsvolumen als Voraussetzung für die Gewährung von Investitionsschutz - Verfassungskonformität der in § 6 Abs. 5 ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 31.10.1991 - 3 C 32.87

    Milchproduktion - Mindestinvestitionsvolumen - Eigentumsbeschräkung - Besondere

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1992 - 3 C 22.90
    Allerdings hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 31. Oktober 1991 - BVerwG 3 C 32.07 - (RdL 1992, 42) Zweifel daran geäußert, ob die vom Verordnungsgeber in § 6 Abs. 5 vorgenommene Ausgestaltung des Mindestinvestitionsvolumens mit den Artikeln 3 und 14 des Grundgesetzes vereinbar sei.

    Die normativen Mindestaufwendungen pro Kuhplatz beliefen sich in dem Verfahren BVerwG 3 C 32.87 angesichts einer Erhöhung der Zahl der Kuhplätze um mindestens 17 auf knapp 3.000 bzw. 1.500 DM.

    Im Verfahren BVerwG 3 C 32.87 hat der Oberbundesanwalt schon die reinen Materialkosten für einen Kuhplatz auf 5.000 DM beziffert.

  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1992 - 3 C 22.90
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluß vom 16. März 1971 - 1 BvR 52 u.a./66 - BVerfGE 30, 292, 313 f.) beeinträchtigt eine Berufsausübungsregelung die Freiheit der Berufswahl nicht schon dann, wenn die Regelung den aus der Ausübung eines Berufs erzielten Gewinn so weit mindert, daß ein einzelner Unternehmer sich zur Aufgabe seines bisherigen Berufs veranlaßt sieht.
  • BVerwG, 21.05.2008 - 3 C 32.07

    Alkohol; Alkoholmissbrauch; Alkoholauffälligkeit; Alkoholproblematik;

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1992 - 3 C 22.90
    Allerdings hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 31. Oktober 1991 - BVerwG 3 C 32.07 - (RdL 1992, 42) Zweifel daran geäußert, ob die vom Verordnungsgeber in § 6 Abs. 5 vorgenommene Ausgestaltung des Mindestinvestitionsvolumens mit den Artikeln 3 und 14 des Grundgesetzes vereinbar sei.
  • BVerwG, 23.04.1993 - 3 C 62.90

    Erhöhung der Referenzmenge nach der Milch-Garantiemengen-Verordnung (MGV) wegen

    Ihr werden keine höheren Aufwendungen pro neu errichtetem Kuhplatz abverlangt, als durchschnittlich hierfür zu entrichten sind, so daß insoweit auch für verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Erfordernis eines Mindestinvestitionsvolumens kein Raum bleibt (vgl. Urteil vom 18. März 1992 - BVerwG 3 C 15.89 - a.a.O. und vom 22. Oktober 1992 - BVerwG 3 C 22.90 -).
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